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Ölspurbeseitigung auf der Autobahn - Ein heikles Thema
Gesehen haben wir es auf der A 13, und die Fragen bleiben. Immer wieder wird man zu "Öl Land" gerufen, man streut Bindemittel, verreibt es, nimmt es evtl. wieder auf und übergibt die Schadensstelle an die Polizei, seltener an den Baulastträger. Aber wirkt das Bindemittel so gut, dass es das Öl oder den Diesel wirklich ohne Reste aufnimmt? Oder werden beim nächsten Regen die möglichen Reste ausgespült und an die Oberfläche geholt?
Wir haben die Ölreinigung auf der Autobahn durch eine Fachfirma gesehen. Die waschen die Straße mit einem Spezialmittel und drehenden Bürsten, saugen die zurück bleibenden Flüssigkeiten wie ein Staubsauger auf. Die Brühe wird danach entsorgt, fachgerecht. Wenn dann der Regen kommt, wird die Straße nass. Ohne Öl, ohne Diesel.
Was also sollen wir nun tun? Abstumpfen und darauf hoffen, dass die nach uns Kommenden die Straße so lange nicht frei geben, bis eine Fachreinigung durchgeführt wurde? So wäre es zumindest korrekt, aber in der Praxis sieht das auch heute noch anders aus. Als verantwortlicher Feuerwehrmann mache ich mir da schon Gedanken, aber ich werde da wohl wenig ändern können. Da sollte sich die Taskforce auch mal drum kümmern!!!
(Name der Redaktion bekannt)
Die AAOn müssen vereinheitlicht werden
Bezüglich der Teilnehmer des THW: Es handelt es sich nicht um das "THW Frankfurt(Oder)", sondern um die Geschäftsstelle FFO. Diese ist für u.a. für den Abschnitt BAB 12 und BAB 10 zuständig, da sie die Ortsverbände Fürstenwalde/Spree und Frankfurt(Oder) betreut und verwaltet. Ich bitte, dieses richtig zu stellen und ggf. die Ortsverbände zu ergänzen.
Ansonsten hoffe ich das durch diese "Task Force" endlich die AAo geändert, überarbeitet und vereinheitlicht werden und ALLE Organisationen eingebunden werden um die Unfälle zu mindern und ggf. die Bahn wieder schnell zu beräumen.
Andreas Rösner (THW Fürstenwalde)
Feuerwehr bei Verkehrsunfällen erforderlich?
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen im Rahmen der Sicherstellung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr obliegt der kommunalen Aufgabenhoheit, die Zuweisung der Bundesautobahn - Abschnitte erfolgt durch das Innenministerium . Die Ausstattung für Führung/Kommunikation, Brandschutz, ABC-Abwehr, Sanitätswesen, Betreuung, Technische Hilfe und Logistik muss in Teilen auf das konkrete Gefahrenpotential zugeschnitten werden. Dabei müssen besondere Gefährdungslagen, die Notwendigkeiten des ausreichenden Eigenschutzes der Einsatzkräfte und der Notwendigkeit nach Koordinierung Rechnung getragen werden.
Der Grundsatz, wonach die präklinische Traumaversorgung den Transport des Patienten in die Zielklinik nicht unnötig verzögern soll, hat in der heutigen Zeit nichts an Aktualität verloren. In ihrem Algorithmus für die präklinische Versorgung bei Polytrauma ist die Forderung der Versorgungszeit von 20 Minuten als Maximum anzusehen. Angesichts des zusätzlichen Zeitbedarfs für die Befreiung des eingeklemmten Patienten kann diese Forderung – wenn überhaupt – nur erfüllt werden, wenn technische Rettung und medizinische Versorgung zeitgleich ablaufen. Dazu bedarf es an Einsatzstellen enger Abstimmungen der medizinischen Maßnahmen mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr.
Eine der wichtigsten zu klärenden Gesichtspunkte im Rahmen der Lageerkundung und während des Einsatzes ist die Eigengefährdung des Rettungsteams. Die möglichen Gefahrenquellen werden systematisch einem äußeren und inneren Gefahrenkreis zugeordnet. Zu dem inneren Gefahrenkreis zählen instabile und scharfkantige Wrackteile, nicht ausgelöste Sicherheitssysteme wie Airbags und Gurtstraffer, auslaufende Chemikalien wie Batteriesäure, Bremsflüssigkeit und Öl, sowie Kurzschluss- und Brandgefahr insbesondere bei auslaufendem Kraftstoff.
Mit der Einführung von Qualitätssicherungssystemen können wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Haftungsansprüchen Dritter greifen. Im Schadensfall besonders wichtig ist der Nachweis, dass die Einhaltung bestehender Vorschriften durch Organisationsabläufe geregelt und - möglichst von unabhängiger Seite - kontrolliert wird.
Die grundsätzliche Einbeziehung der Feuerwehr bei Verkehrsunfällen hat somit eine besondere Bedeutung, gehen mit ihrer Realisierung auch rechtsrelevante Belange einher. Versagungsgründe, die auf Vermutungen basieren, haben dabei im Prüfungsfall keinen Bestand. Sterben hierdurch Menschen, wird spätestens dann der Staatsanwalt tätig.
Jörn Müller, FW Fürstenwalde
Nachalarmierung verlängert Einsatzdauer
Wie ich gelesen habe, geht es bei der Task Force unter anderem auch darum, Rettungszeiten und Vollsperrungen der BAB zu verkürzen. Das gilt meiner Ansicht nach für alle Einsätze und nicht nur für Grossschadenslagen auf der BAB. Seit ein paar Jahren müssen wir feststellen, dass es bei Verkehrsunfällen scheinbar eine Scheu in den Leitstellen gibt, die Feuerwehr gleich mit zu alarmieren. Vor Jahren war es so, dass bei den meisten VU auf BAB wir als Feuerwehr gleich gemeinsam mit dem Rettungsdienst alarmiert worden sind. Das hat sich wie gesagt seit ein paar Jahren geändert. Was ist das Resultat: es wird ein VU gemeldet, der RD wird alarmiert und trifft nach einiger Zeit an der Einsatzstelle ein. Dort wird festgestellt, dass die Feuerwehr ebenfalls benötigt wird (nicht nur zur Personenrettung, sondern auch zur Sicherung, Ausleuchtung, Aufnahme ausgelaufener Betriebsstoffe usw.). Die Feuerwehr wird dann alarmiert und trifft oftmals dadurch erst 20-30 Minuten nach dem Notrufeingang in der Leitstelle an der Unfallstelle ein. Die ganze Zeit ist die BAB gesperrt. Sicherlich kann die FW nicht immer sofort tätig werden, aufgrund Unfallaufnahme durch Pol usw. Aus meiner Sicht stellt dieses Vorgehen oftmals eine künstliche Verzögerung dar. Warum? Sicherlich nicht aus Kostengründen, denn LKWs im Stau stellen auch einen volkswirtschaftlichen Schaden dar. Die ideale und immer gültige Vorgehensweise gibt es sicherlich nicht, aber man sollte mal über diese Problematik nachdenken. In Berlin ist es üblich, bei einem Einsatz des RD auf der BAB immer die Feuerwehr gleich mit zu alarmieren.
(Verfasser der Redaktion bekannt)